Neuheiten von EAR Buchhaltung

Neuheiten EAR 31

Die Programmversion 31 unserer Buchhaltungssoftware EAR für das Jahr 2025 enthält wieder einige Verbesserungen, Erweiterungen und Aktualisierungen. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der wichtigsten Änderungen.

EAR 31 steht voraussichtlich ab dem 27. Januar 2025 zum Download bereit.

Import von E-Rechnungen

Das mit Abstand wichtigste Thema für unsere Kunden ist derzeit die E-Rechnung.
Mit EAR 31 wird es möglich sein, E-Rechnung sowohl als reine XML-Dateien als auch im ZUGFEeRD-Format (PDF mit eingebetteter XML-Datei) zum importieren. Dabei werden unterschiedliche Steuersätze direkt mit getrennten Buchungen in einer Splitbuchung zusammengefasst.
Aufgrund häufiger Kundenanfragen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass EAR keine E-Rechnungen empfangen kann, da hierfür ein normales E-Mail-Konto ausreichend ist. Sie werden die E-Rechnungen somit wie bisher als E-Mail-Anhang erhalten und können diesen Mailanhang (XML oder PDF) dann in EAR importieren.

Buchungen kopieren und einfügen

Eine Funktion die vielen Kunden die Arbeit mit EAR 31 erleichtern wird, ist die Möglichkeit, künftig Buchungen über die Zwischenablage zu kopieren und einzufügen.
Kopieren können Sie die Buchungen aus jeder Maske mit Einzelbuchungen (Buchen/Umbuchen, Journal, Kassenbuch, Kontenliste und Suchergebnis). Einfügen können Sie Buchungen in der Buchungsmaske. Dabei kann auf Wunsch auch das Konto oder das Buchungsdatum angepasst werden. Entsprechende Möglichkeiten zeigt EAR bei Bedarf automatisch an.

Neben dem Einfügen in EAR selbst (z.B. in anderen Mandanten) können die kopierten Buchungen auch in andere Programme wie z.B. Excel eingefügt werden.

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt seit November 2024 an jedes Unternehmen in Deutschland eine eindeutige Wirtschafts-ID. Diese wird z.B. in amtlichen Formularen eingetragen.
Mit EAR 31 kann diese W-IdNr. in den Benutzer-Daten hinterlegt werden. Da es voraussichtlich noch bis 2026 dauert bis alle Unternehmen ihr W-IdNr. erhalten, ist die Angabe bisher noch nicht verpflichtend. Wenn Sie Ihre W-IdNr. also noch nicht erhalten haben, ist das kein Problem und Sie müssen derzeit nichts selbst unternehmen.

Diverse kleine Verbesserungen

Auch einige kleinen Dinge, die das Arbeiten mit EAR erleichtern, wurden mit EAR 31 wieder umgesetzt.
Es gibt Verbesserungen bei der Installation und dem Umzugsassistenten. Zudem haben wir wieder einige neue Schlüsselwörter zum Kontenrahmen hinzugefügt, die das Auffindinden

alle aktuellen Formulare 2023/2024

Auch für 2024 und 2025 gibt es wieder die aktuellen Formulare, sowohl zum Ausdruck, als auch zur Übermittlung per Elster.

Bitte beachten Sie, dass für die USt-Voranmeldung zwingend EAR 31 benötigt wird, falls Sie im Jahr 2025 von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung wechseln.

Eine Übersicht, welche amtlichen Formulare mit den Version 29, 30 und 31 erstellt werden können finden Sie auf unserer Seite amtliche Formulare in EAR.