MwSt-Senkung durch das Corona-Konjunkturpaket

Die Mehrwertsteuer-Senkung aufgrund des Corona-Konjunkturpaketes im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 erfordert eine Reihe neuer Konten und Steuerschlüssel.

Wir haben die nötigen Änderungen mit der Programmversion EAR 26.4 vorgenommen und uns dabei soweit möglich an die Vorgaben der Datev-Kontenrahmen gehalten.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

neue Steuerschlüssel

Da der ermäßigte Steuersatz in Deutschland zum ersten Mal geändert wurde, mussten neue Steuerschlüssel eingeführt werden

Steuerschlüssel I (großes i) - ermäßigter Steuersatz Fremdperiode

Mit Steuerschlüsse I wird der ermäßigte Steuersatz gebucht, der nicht zum aktuellen Buchungsdatum passt. Wenn der reguläre ermäßigte Steuerschlüssel B auf 7% eingestellt ist, gilt für I ein Steuersatz von 5% und andersherum genauso, wenn Steuerschlüssel B auf 5% eingestellt ist, gilt für I ein Steuersatz von 7%.

Beispiel: Sie müssen im 2. Halbjahr 2020 bei reduzierten Steuersätzen noch eine Buchung mit 7% erstellen, da die Lieferung nicht im 2. Halbjahr 2020 erfolgt. In diesem Fall verwenden Sie Steuerschlüssel I

Genauso wird Steuerschlüssel I verwendet, wenn Sie z.B. im Jahr 2021 noch Buchungen mit 5% haben. Hier gilt wieder der ermäßigte Satz von 7%, so dass mit dem Steuerschlüssel der Fremdperiode auch noch 5% gebucht werden können.

Steuerschlüssel J - ermäßigter Steuersatz innergemeinschaftlicher Erwerb Fremdperiode

Für Steuerschlüssel J gilt das gleiche, wie für Steuerschlüssel I, jedoch in diesem Fall für innergemeinschaftliche Erwerbe.

Steuerschlüssel K - halbe Umsatzsteuer Fremdperiode

Dies ist das Gegenstück zu Steuerschlüssel G für aufzuteilende Vorsteuer, nur dass hier die Hälfte des vollen Steuersatzes für die Fremdperiode gebucht wird.

Anpassung der Steuersätze von 19% auf 16% und 7% auf 5%

EAR passt die Steuersätze im 2. Halbjahr 2020 automatisch an das Corona-Konjunkturpaket an. Sie müssen hierfür keine eigenen Anpassungen an den Steuerschlüsseln vornehmen.

Grundsätzlich gilt, dass die regulären Steuerschlüssel A und B immer den zum Buchungsdatum passenden vollen bzw. ermäßigten Steuersatz buchen. Daher ändert sich der Steuersatz für diese Steuerschlüssel im 2. Halbjahr 2020 automatisch und ist auch ab 01.01.2021 wieder auf dem ursprünglichen Wert.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie die jeweils gültigen Steuersätze für jeden Steuerschlüssel entnehmen:

Schlüssel Bezeichnung bis
30.06.2020
01.07.2020
bis 31.12.2020
ab
01.01.2021
A voller Steuersatz 19% 16% 19%
B ermäßigter Steuersatz 7% 5% 7%
C voller Steuersatz Fremdperiode 16% 19% 16%
D ermäßigter Satz bei innergem. Erwerb 7% 5% 7%
E voller Satz bei innergem. Erwerb 19% 16% 19%
F voller Satz bei innergem. Erwerb Fremdperiode 16% 19% 16%
G halber Steuersatz 9,5% 8% 9,5%
H frei wählbar
I ermäßigter Steuersatz Fremdperiode 5% 7% 5%
J ermäßigter Satz bei innergem. Erwerb Fremdperiode 5% 7% 5%
K halber Steuersatz Fremdperiode 8% 9,5% 8%

 

Die gleichen Daten noch einmal in einer anderen Darstellung:

regulär innergemeinschaftlicher Erwerb
5% 7% 16% 19% 5% 7% 16% 19%
bis 30.06.2020 I B C A J D F E
01.07.2020 bis 31.12.2020 B I A C D J E F
ab 01.01.2021 I B C A J D F E

 

neue, zeitunabhängige Konten

Die Datev hat im Erlösbereich neue Konten eingeführt, deren Steuersatz unabhängig vom Buchungszeitraum festgelegt ist. Bei nachfolgenden Konten ist somit immer nur 1 Steueschlüssel gültig, wobei dieser im 2. Halbjahr 2020 wechselt, so dass der im Kontonamen angegebene Steuersatz gebucht wird. Da nur 1 Steuerschlüssel erlaubt ist, wird dieser automatisch von EAR vorgegeben.

Bezeichnung Konto SKR03 Konto SKR04
Erlöse 5% USt 8333 4333
Erlöse 7% USt 8334 4334
Erlöse 16% USt 8340 4340
Erlöse 19% USt 8410 4410

 

zeitabhängige Konten

Eine ganze Reihe von Konten, für die bisher ein fester Steuersatz galt (z.B. 19% oder 7%) wurden von der Datev umgestellt, damit diese sowohl mit dem "regulären" Steuersatz, als auch mit dem reduzierten "Konjunkturpaket-Steuersatz" gebucht werden können. Entsprechend wurde die Kontenbezeichnung geändert, damit beide Steuersätze angegeben ist. Auf diese Konten kann ab 01.01.2020 immer mit dem aktuellen Steuersatz und dem passenden Steuersatz der Fremdperiode gebucht werden. Bei vollem Steuersatz somit A und C sowie bei ermäßigtem Steuersatz B und I.

Ein kleiner Auszug wichtiger zeitabhängiger Konten:

Bezeichnung Konto SKR03 Konto SKR04
Wareneingang 7% / 5% 3300 5300
Wareneingang 19% / 16% 3400 5400
Innergem. Erwerb 19% / 16% VSt und 19% / 16% USt 3425 5425
Erlöse 19% / 16% USt 8400 4400