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Neuheiten EAR 30

Die Programmversion 30 unserer Buchhaltungssoftware EAR für das Jahr 2024 enthält wieder einige Verbesserungen, Erweiterungen und Aktualisierungen. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der wichtigsten Änderungen.

Verbesserungen bei OP-Zahlungen

Mit EAR 30 wird es möglich, dass mehrere Offene Posten in eine Zahlung zusammengefasst werden.
Dies kann entweder aus der Offenen-Posten-Verwaltung heraus gemacht werden, indem mehrere OP markiert und bezahlt werden oder alternativ direkt in der Buchungsmaske. Hier kann der OP-Assistent ab sofort auch zusammen mit der Splitbuchung verwendet werden. Sie können somit mehrere OP-Zahlungen in einer Splitbuchung zusammenfassen.

CSV-Export für Ergebnisabrechnung

Mit der Möglichkeit, nun auch die Ergebnisabrechnung im CSV-Format exportieren zu können, haben wir in EAR wieder einen Verbesserungsvorschlag von Kunden umgesetzt.
Dies ermöglicht die Weiterverarbeitung der Ergebnisabrechnung außerhalb von EAR z.B. in Excel.

Mandanten ausblenden/archivieren

Kunden, die schon viele Jahre mit EAR arbeiten und dabei mehrere Mandanten angelegt haben, kennen das Problem. Man hat alte Mandanten im Programm, die man normalerweise nicht mehr benötigt, die man aber auch nicht komplett löschen möchte. EAR 30 bietet nun zwei Möglichkeiten, die Mandantenauswahl übersichtlicher zu gestalten.

Beim Ausblenden von Mandanten bleiben diese im Programm erhalten und können jederzeit wieder geöffnet werden. Sie werden nur in der Standardansicht nicht angezeigt und werden auch bei den manuellen Datensicherungen nicht angezeigt. Die ausgeblendeten Mandanten werden jedoch weiterhin im Express-Backup mit einbezogen.

Das Archivieren eines Mandanten erstellt zunächst eine Archiv-Sicherung und löscht den Mandanten anschließend aus dem Programm. Die Archiv-Sicherung wird dabei in einen speziellen Ordner abgelegt, der bei Verwendung des Umzugs-Assistenten ebenfalls mit umgezogen wird. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Archiv-Sicherung jederzeit im Programm wiederherzustellen.

Diverse kleine Verbesserungen

Auch einige kleinen Dinge, die das Arbeiten mit EAR erleichtern, wurden mit EAR 30 wieder umgesetzt.
So können Splitbuchungen nun über das Kontextmenü (rechte Maustaste) aufgelöst werden. Die Buchungen bleiben dabei als reguläre Einzelbuchungen erhalten.
Der GDPdU-Export für Betriebsprüfungen wurde verbessert. Hierzu wurden einige Beschreibungen in den exportierten Dateien verbessert, die Betriebsprüfern den Import der Dateien erleichtern sollen.
Die Sammelbearbeitung kann mit EAR 30 nun Einnahmen und Ausgaben vertauschen.
Auch im Kontoauszug-Import haben wir wieder kleine Verbesserungen vorgenommen, die das Arbeiten damit noch flüssiger machen.

alle aktuellen Formulare 2023/2024

Auch für 2023 und 2024 gibt es wieder die aktuellen Formulare, sowohl zum Ausdruck, als auch zur Übermittlung per Elster.

Die wichtigste Änderung betrifft hierbei das komplett überarbeitete Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung EÜR 2023.

Eine Übersicht, welche amtlichen Formulare mit den Version 28, 29 und 30 erstellt werden können finden Sie auf unserer Seite amtliche Formulare in EAR.

1. Wieso ist EAR einfacher als andere Buchhaltungssoftware?

Natürlich behauptet jeder Hersteller von sich, dass die eigene Buchhaltungssoftware einfach zu bedienen sei. Bei uns bestätigen uns dies jedoch auch regelmäßig unsere Kunden im persönlichen Gespräch. Aber es gibt auch ganz konkrete Punkte, die wir anders machen, als die meisten anderen Buchhaltungsprogramme. Damit ist EAR insbesondere für Selbständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und jeden, der nicht Buchhaltung von Grund auf gelernt hat, einfacher zu verstehen und zu bedienen.

1.1 Buchen mit Einnahmen und Ausgaben

Doppelte Buchführung klingt schon kompliziert, schließlich muss man es "doppelt" machen. Dann noch Begriffe wie Soll und Haben oder T-Konten.

EAR macht es Ihnen einfach. Denn in EAR brauchen Sie die ganzen Spezialbegriffe nicht, denn Sie buchen ganz einfach mit Einnahmen und Ausgaben. Die Eingaben in EAR erfolgen immer aus Sicht der Bank oder Kasse, also der Finanzkonten, so dass es ganz leicht ist. Von Ihrem Bankkonto ist Geld weggegangen? Dann buchen Sie eine Ausgabe. Sie haben Geld in der Kasse eingenommen? Buchen Sie Einnahmen.

Dieses einfache System funktioniert aber nicht nur bei Finanzkonten, sondern auch bei Kunden und Lieferanten, Privatentnahmen und allen anderen Arten von Buchungen. Ob etwas aus Sicht Ihrer Firma eine Einnahme oder Ausgabe war, ist ganz leicht festzustellen. Oder wollen Sie sich wirklich damit auseinandersetzen weshalb eine Einnahme auf Ihrem Konto im Soll gebucht werden muss? Eben. Es geht nun mal einfacher. Mit EAR.

1.2 Einfacher Aufbau

EAR bietet alle Funktionen, die eine moderne Buchhaltungssoftware haben muss und bleibt trotzdem einfach und übersichtlich. Das beginnt schon beim Hauptmenü, in dem Sie nach dem Programmstart die wichtigsten Funktionen über große Schaltflächen aufrufen können. Generell gibt es nur 2 Ebenen im Programm: das Hauptmenü sowie das Ergebnisabrechnung-Menü, in dem weitere Auswertungen und die Anlagenverwaltung zu finden sind.

Auch die Eingabe von Buchungen braucht keine komplizierten Formulare mit unzähligen Feldern. Wir beschränken uns auf die Eingabe in eine Tabelle. Eine Zeile pro Buchung und maximal 10 Spalten.

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Episode 4: Schnelleinstieg in EAR

1.3 Schneller arbeiten per Tastatur

EAR war eines der ersten Buchhaltungsprogramme, die überhaupt für den PC angeboten wurden. Vor über 30 Jahren begann alles mit einem DOS-Programm. Damals gab es noch keine Maus und alle Eingaben erfolgen per Tastatur. Auch wenn die Mausbedienung vieles vereinfacht, kostet der Wechsel zwischen Maus und Tastatur auch Zeit. Daher kann in EAR vieles direkt mit Tastenkürzeln und Funktionstasten bedient werden. Was altmodisch klingt, spart eine Menge Zeit bei der täglichen Arbeit. Denn anstatt mit der Maus erst zum Kalender zu fahren, diesen zu öffnen und den nächsten Tag zu suchen, genügt auch ein Druck auf Strg+Bild runter. Schon buchen Sie am nächsten Tag weiter. Sie dürfen aber auch gerne weiter die Maus benutzen.

2. Was bietet die EAR Buchhaltungssoftware?

2.1 Belege erfassen

Die Grundfunktion einer jeden Buchhaltungssoftware. In EAR erfolgt die Eingabe von Belegen immer aus Sicht des Finanzkontos, also z.B. der Kasse oder des Bankkontos. Dies erleichtert die Erfassung der Beträge mit Einnahmen und Ausgaben. Die Beträge selbst werden in der Regel als Bruttobetrag, also inkl. MwSt. eingegeben. Sie möchten Teilbeträge einer Rechnung eingeben, die auf der Rechnung nur als Nettobetrag aufgeführt sind? Auch kein Problem: mit Drücken der Taste N schalten Sie auf Nettobeträge um und EAR rechnet die MwSt. automatisch hinzu.

07:09
Episode 3: Buchungen erstellen

Auch die Zusammenfassung von Buchungen ist mit Hilfe der Splitbuchung kein Problem. Damit werden Buchungen quasi gruppiert und z.B. im Journal als zusammenhängend mit einer Gesamtsumme angezeigt. Eine Splitbuchung kann selbstverständlich auch verschiedene Konten betreffen. Sie brauchen eine Splitbuchung regelmäßig? Kein Problem. Speichern Sie diese einfach als Vorlage auf eine Funktionstaste.

Damit sind wir schon beim nächsten Thema, der Funktionstastenbelegung. Speichern Sie häufig benötigte Buchungen als Vorlage auf den Funktionstasten F1 bis F12 bzw. Strg+F1 bis Strg+F12. Damit können Sie diese mit einem Tastendruck abrufen. Sie benötigen mehr als 24 Vorlagen? Legen Sie beliebig viele Vorlagen an und tippen einfach die ersten Buchstaben des Buchungstextes, schon wird Ihnen eine Auswahl der passenden Funktionstastenbelegungen angezeigt.

Für alle, die es noch schneller haben möchten, bietet EAR auch den Import von Kontoauszügen. Wahlweise im genormten MT940-Format oder als CSV-Datei nimmt EAR die Kontobewegungen und bucht diese anhand vorher festgelegter Muster. Damit können regelmäßige Buchungen meist völlig automatisch von EAR gebucht werden. Einmalige oder seltene Buchungen können dank Schnellbuchung auch direkt aus dem Kontoauszug in eine Buchung umgewandelt werden. Gegenkonto und Steuerschlüssel eingeben, fertig.

2.2  Eigene Auswertungen

Auswertungen sind die Essenz einer jeden Buchhaltungssoftware. EAR bietet eine Reihe von vorgegebenen Auswertungen, lässt Ihnen aber auch die Möglichkeit, eigene zu definieren.
Zu den Standard-Auswertungen in EAR gehören:

  • Journal
  • Kassenbuch
  • Kassenbestand
  • Kontenlisten
  • Summen- und Saldenliste
  • EÜR
  • Bilanz
  • GuV

Die ersten fünf davon sind fest vorgegeben und über eigene Schaltflächen aus dem Hauptmenü bzw. dem Ergebnisabrechnung-Menü direkt aufrufbar.

Die Auswertungen EÜR, Bilanz und GuV sind Teil der Ergebnisabrechnung. Dies ist ein Auswertungsmodul, mit dem Sie auch eigene Auswertungen erstellen können. Dabei müssen Sie nicht bei Null beginnen, sondern können die von uns vorgegebenen Auswertungen an Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen und speichern.

2.3 Amtliche Auswertungen

Selbstverständlich enthält EAR auch eine Reihe von amtlichen Auswertungen, die - soweit technisch möglich - auch direkt per Elster an die Finanzbehörden übermittelt werden können.
Zu den amtlichen Auswertungen der EAR Buchhaltungssoftware gehören:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich und vierteljährlich)
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • Dauerfristverlängerung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung EÜR
  • E-Bilanz
  • Zusammenfassende Meldung
  • One-Stop-Shop Meldung

Die Abgabe der Meldungen ist denkbar einfach. Sie rufen die Funktion "amtliche Formulare" direkt aus dem Hauptmenü auf und wählen das gewünschte Formular sowie den Zeitraum. Je nach amtlichem Formular werden in den nächsten Schritten noch ein paar wenige Informationen abgefragt und am Ende können Sie bei den meisten Formularen zwischen einem Ausdruck und der Übermittlung per Elster wählen. Auch wenn die Finanzbehörden seit mehreren Jahren die elektronische Abgabe per Elster verlangen, bieten wir auch für aktuelle Jahrgänge immer noch die von den Finanzbehörden bereitgestellten Druckformulare an, da viele Kunden diese für die eigenen Unterlagen bevorzugen.

amtliche Auswertungen

2.4 Anlagenverwaltung

 Die in EAR vollintegrierte Anlagenverwaltung verwaltet nicht nur Anlagegüter sondern auch Darlehen und Rücklagen, da diese ebenfalls jahresübergreifend gebucht werden.

Solbald Sie bei einer Buchung ein Anlagenkonto ansprechen, bietet Ihnen EAR die Erstellung des Anlagegutes an. Dabei ist es möglich, beliebig viele Anlagegüter auf ein einziges Konto zu buchen. Trotzdem sind die Anlagegüter unabhängig voneinander. Um Ihnen lästige Rechenarbeit abzunehmen, berechnet EAR auf Wunsch die Abschreibungen auf Basis von Anschaffungsbetrag, Anfangsbestand und Nutzungsdauer automatisch. Gebucht werden können die Beträge monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Selbstverständlich sind Sonderabschreibungen jederzeit möglich. Auch Sofortabschreibungen für GWG und die Pool-Regelung beherrscht EAR problemlos.

Sehr hilfreich in der täglichen Arbeit mit EAR ist auch die Verwaltung von Darlehen in der Anlagenverwaltung. Nicht nur, dass Sie einen Überblick über die Bestände Ihrer Darlehen behalten. EAR hat auch einen integrierten Tilgungsassistenten. Bei der Auszahlung/Anlage Ihres Darlehens hinterlegen Sie in der EAR Buchhaltungssoftware die relevanten Daten zu Zinsen und Laufzeit. EAR berechnet daraus die Tilgungen und Zinsen für die gesamte Laufzeit. Bei der Buchung genügt die Tastenkombination Strg+T um den Tilgungsassistenten zu öffnen und die aktuelle Zahlung auszuwählen. EAR bucht für Sie den Tilungs- sowie den Zinsanteil auf die passenden Konten.

Anlagenverwaltung

2.5 Netzwerk und Mandanten

Auch wenn EAR primär für kleine Unternehmer und Selbständige konzipiert ist, bietet unsere Buchhaltungssoftware Netzwerkfunktionalität sowie das Anlegen beliebig vieler Mandanten.

Im Rahmen der Netzwerkfunktionen können Sie die Daten des EAR-Programms auf ein Netzlaufwerk legen und von beliebigen anderen Computern im Netzwerk auf die gleichen Daten zugreifen. Dabei ist es auch möglich, auf unterschiedliche Mandanten gleichzeitig von verschiedenen Computern zuzugreifen. Selbst ein Zugriff über VPN ist möglich, so dass die Arbeit nicht nur von Computern im gleichen Büro, sondern z.B. auch vom Büro und von zu Hause aus möglich ist. Um dies auch ohne VPN-Verbindung zu ermöglichen, bieten wir mit unserer Online-Datensicherung zudem die Möglichkeit der Synchronisation zwischen verschiedenen Standorten an.

Die Mandantenfähigkeit von EAR ist nicht nur bei Buchhaltungsbüros beliebt, sondern auch Kleinunternehmer, Selbständige und Freiberufler können hiervon profitieren. Mit mehreren Mandanten kann z.B. in einem Mandanten die Firma gebucht werden, während in einem anderen Mandanten die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Privathauses gebucht wird. Falls das Finanzamt jedoch nur eine gemeinsame Umsatzsteuer-Voranmeldung von Ihnen möchte ist auch das kein Problem. EAR bietet die Konsolidierung mehrerer Mandanten im Rahmen der amtlichen Auswertungen an, so dass die Daten zusammengerechnet und in einer Anmeldung bzw. Erklärung abgegeben werden können.

2.6 Datenaustausch

Eine Buchhaltungssoftware, die wie eine einsame Insel arbeitet, ist wenig hilfreich. EAR bietet daher eine Reihe von Schnittstellen sowohl zum Import, als auch zum Export von Daten an.
Folgende Schnittstellen sind in EAR enthalten:

  • Datev-Import
  • Datev-Export
  • Kontoauszug-Import (MT940-Swift und CSV)
  • GDPdU-Export
  • Text-Import (auch CSV)
  • Text-Export (auch CSV)

Hier endet die Flexibilität von EAR natürlich noch lange nicht. Mit dem Text-Import können Sie Buchungen aus beliebigen Textdateien importieren. Wichtig ist nur, dass pro Zeile eine Buchung enthalten ist. Das Trennzeichen für die einzelnen Felder/Spalten kann beliebig gewählt werden. Die üblichen Trennzeichen wie Tabulator, Semikolon und Komma erkennt EAR automatisch und nimmt eine automatische Spaltenzuordnung vor, um auch hier die Nutzung unseres Buchhaltungsprogramms für alle Anwender so einfach wie möglich zu gestalten.

2.6.1 Datenaustausch einmalig

Der einmalige Datenaustausch wird meist bei einem Wechsel des Buchhaltungsprogramms benötigt. Wenn Sie bisher noch mit einem älteren Buchhaltungsprogramm arbeiten, das nur den Export von älteren, bereits von der Datev abgekündigten, Formaten beherrscht, macht es Ihnen EAR wieder einmal leicht. Denn EAR unterstützt nicht nur den Import des aktuellen Datev-Format mit CSV-Dateien, sondern auch die beiden veralteten Formate OBE (DV01-Dateien) und KNE (EV01-Dateien). Schließlich möchten wir nicht, dass ein Wechsel zu unserer Buchhaltungssoftware daran scheitert, dass Sie Ihre Daten nicht mitnehmen können.

Aber auch für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr mit EAR arbeiten möchten, bleiben Sie im Besitz Ihrer Daten und können diese sowohl im Datev-Format, als auch in freie CSV-Dateien exportieren. Dieser Datenexport ist sogar dann noch möglich, wenn Ihre Lizenz für EAR bereits abgelaufen ist.

Hoffentlich ebenfalls zu einem einmaligen Datenaustausch gehört der GDPdU-Export für die digitale Betriebsprüfung. EAR unterstützt den von den Finanzbehörden vorgegebenen Standard und exportiert neben Buchungen auch Steuerschlüssel, Firmendaten, Debitoren/Kreditoren und der Kontenrahmen exportiert. EAR erzeugt die Dateien hierfür auf einem lokalen Datenträger (z.B. USB-Stick), so dass diese Daten anschließend an den Betriebsprüfer weitergegeben werden können.

2.6.2 Datenaustausch regelmäßig

Beginnen wir den regelmäßigen Datenaustausch mit dem Import von Kontoauszügen. Dieser kann die Arbeitszeit, die Sie für Ihre Buchhaltung benötigen, drastisch verkürzen. EAR ist dabei in der Lage, die Kontobewegungen basierend auf vorher festgelegten Mustern völlig automatisch zu buchen. Selbst die Erkennung von Rechnungsnummern wird in den meisten Fällen automatisch durchgeführt. Dabei versucht EAR jedoch nicht künstlich intelligent zu sein, sondern erkennt die Muster anhand zuvor von Ihnen festgelegten Kriterien. Dies kann der Kontoinhaber, Teile des Verwendungszwecks, der Betrag oder eine Kombination davon sein. Ein Assistent hilft Ihnen bei der Erstellung der Muster. Insbesondere bei vielen wiederkehrenden Buchungen kann der Import von Kontoauszügen den Arbeitsaufwand um 80% reduzieren. Alle nicht erkannten Buchungen können während des Kontoauszug-Imports mit Hilfe der Schnellbuchung ebenfalls mit reduziertem Aufwand erstellt werden, da der Buchungstext automatisch befüllt wird und nur noch Kontonummer und Steuerschlüssel eingetragen werden müssen.

Ebenfalls Arbeitszeit sparen können Sie, indem Sie Ihre Rechnungsdaten in EAR importieren. Dabei können Sie sowohl den Datev-Import, als auch den Text-Import nutzen. Je nachdem, welche Schnittstelle Ihre Rechnungssoftware bietet. Damit haben Sie alle Ausgangsrechnungen schnell und mit minimalem Aufwand in Ihrer Buchhaltungssoftware. Für einen regelmäßig durchzuführenden Text-Import aus anderen Programmen kann das Importformat zudem als Vorlage gespeichert und mit wenigen Klicks abgerufen werden.

Ein regelmäßiger Datenaustausch in die andere Richtung kann z.B. mit einem Datev-Export an den Steuerberater erfolgen. Nicht alle Kunden möchten z.B. die Umsatzsteuer-Voranmeldung selbst abgeben, sondern überlassen dies lieber dem Steuerberater. Um Kosten zu sparen, erstellen Sie Ihre Buchungen zunächst selbst in EAR und geben dann zum Monats- oder Quartalsende den Datev-Export an Ihren Steuerberater weiter, der die Daten noch einmal prüfen und anschließend für Sie bei Finanzamt abgeben kann. Auch die Weitergabe Ihrer Buchungsdaten für den Jahresabschluss ist mit EAR ganz einfach möglich.

2.7 Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Buchhaltungsdaten ist oberste Priorität der EAR Buchhaltung. Daher haben wir diesem Thema unter 7. Sind meine Daten sicher? auch ein ganzes Kapitel gewidmet.

Gewährleistet wird dies unter anderem durch die automatische Speicherung aller Eingaben, der regelmäßigen Datensicherung im Hintergrund sowie der Möglichkeit von Sicherungen auf externen Datenträgern oder unserem Server. Ihre Daten sind dabei immer verschlüsselt, unabhängig davon, ob sich diese auf Ihrem eigenen Computer oder unserem Server befinden.

Eine andere Art von Datensicherheit besteht in EAR darin, dass unsere für Laien konzipierte Buchhaltungssoftware nicht alle Anpassungen erlaubt, die mit anderen Programmen für Buchhaltungsprofis möglich sind. So sind beispielsweise die Berechnungen der amtlichen Formulare fest vorgegeben oder auch die generell gültigen Steuerschlüssel für jeden Kontenbereich. Dies verhindert Änderungen, die zu einer möglicherweise fehlerhaften Buchhaltung führen könnten.

3. Was sind die Vorteile von EAR?

3.1 Entwickelt für Selbständige, nicht für Steuerberater

Unsere EAR Buchhaltung ist von Grund auf für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen konzipiert. Man könnte zusammenfassend auch sagen, dass EAR die ideale Buchhaltungssoftware für Buchhaltungslaien ist. Wir konzentrieren uns auf die wichtigen Dinge, die Unternehmer bei der Buchhaltung in jedem Fall brauchen. Dafür verzichten wir auf Anpassungsmöglichkeiten, die von unserem Kundenkreis in der Regel gar nicht benötigt werden und können damit eine einfache und übersichtliche Software anbieten, die auch ohne Schulung schnell und unkompliziert genutzt werden kann.

Gerade wenn man selbständig ist, muss Buchhaltung schnell gehen. Daher bietet EAR diverse Importschnittstellen unter anderem den Kontoauszug-Import. Die laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen lassen sich mit wenigen Klicks direkt per Elster abgeben. Die Flexibilität von EAR ermöglicht es aber auch, dass Sie die laufenden Buchungen selbst erfassen und die Abgabe der Voranmeldungen und/oder der Jahresabschlüsse einem Steuerberater überlassen. Das spart Geld und gibt Ihnen gleichzeitig die Sicherheit, alles noch einmal von einem Profi geprüft zu haben. Dank Datev-Schnittstelle ist die Weitergabe an den Steuerberater schnell und einfach erledigt.

Was uns ebenfalls dabei hilft, den Fokus auf unsere Kunden zu behalten ist, dass wir selbst zu unserer eigenen Zielgruppe gehören. Wir sind kein millionenschwerer Großkonzern, sondern eine kleine Firma in der immer noch der Chef selbst programmiert. Wir nutzen unsere Software auch selbst und halten direkten Kontakt zu unseren Kunden. Ohne Callcenter oder lange Telefonmenüs.

Buchungen erstellen

3.2 Langjährige Erfahrung

Auch wenn unsere Buchhaltungssoftware und auch unsere Firma bei weitem nicht so bekannt sind, wie die großen Konkurrenten, so ist EAR dennoch eines der ältesten Buchhaltungsprogramme, die am Markt erhältlich sind.

Bereits im Jahr 1988 kam die erste Version von EAR auf den Markt. Damals noch für MS-DOS, denn Windows war zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbreitet. Seitdem haben wir EAR stetig weiterentwickelt, an gesetzliche und technische Änderungen angepasst und dabei immer den Fokus auf unsere Kunden im Auge behalten. Neue Funktionen werden dabei oft von Kundenwünschen inspiriert und so umgesetzt, dass sie möglichst einfach genutzt werden können.

Wichtig sind uns auch unsere langjährigen, treuen Kunden. Etliche arbeiten bereits seit 30 Jahren mit EAR. Daher ist es uns wichtig, dass EAR zwar immer aktuell bleibt, dabei aber seine Wurzeln nicht vernachlässigt. So möchten wir auch keine Kunden zurücklassen, die vorübergehend nicht mit EAR gearbeitet haben und bieten selbst nach über 10 Jahren noch Datenübernahmen aus Altversionen an.

Wenn Sie sich für EAR entscheiden, können Sie sicher sein, eine langfristige Lösung für Ihre Buchhaltung gefunden zu haben.

3.3 Günstige Preise

Es gibt nicht den einen typischen Kunden für unsere Buchhaltungssoftware EAR. Daher gibt es auch nicht nur einen Preis für alle. Folgende Preismodelle bieten wir an:

  • kostenlos - für Existenzgründer im 1. Jahr des Firmenbestehens
  • 9,- Euro pro Monat - monatliche Miete ohne Kündigungsfrist ideal zum längeren testen
  • 55,30 bis 79,- Euro - Update für Kunden der Vollversion ohne Kaufzwang
  • 75,- Euro pro Jahr - jährliche Miete mit allen Updates
  • 219,- Euro einmalig für die Vollversion - zeitlich unbeschränkt nutzbar

Auf den ersten Blick mag das verwirrend erscheinen, denn unabhängig vom Preismodell erhalten Sie immer alle Funktionen unserer EAR Buchhaltungssoftware. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt jedoch, dass Kunden sehr unterschiedliche Bedürfnisse haben, die wir mit unseren Preismodellen erfüllen möchten. Generell kann man sagen: je langfristiger Sie die Verwendung von EAR planen, desto günstiger wird es.

Einen ausführlicheren Vergleich der Lizenzmodelle finden Sie in unserem Lizenzvergleich. Weitere Informationen unter EAR-Preise.

Da die Zielgruppe für unsere Buchhaltungssoftware kleine Unternehmen und selbständige Unternehmer sind, ist uns auch bewusst, dass das Geld meist knapp ist. Daher sind unsere Preise für EAR immer äußerst knapp und fair kalkuliert sowie langfristig gültig. Preisanpassungen gibt es bei uns in der Regel erst nach 8 bis 10 Jahren.

Viele unserer Konkurrenten haben in den letzten Jahren vollständig von Kauf- auf Abo- bzw. Mietlizenzen gewechselt. Auch wir bieten Mietlizenzen für EAR ab, haben aber weiterhin die zeitlich unbeschränkten Kauflizenzen im Angebot. So sind wir flexibel für neue Kunden ohne unsere Stammkunden in ein Modell zu zwingen, das ihre Treue völlig außer Acht lässt und sie mit Neukunden gleichstellt.

3.4 Kostenlose Unterstützung

Ganz egal, wie gut und einfach eine Software ist, es gibt immer Momente, in den mal etwas nicht klappt, eine Fehlermeldung erscheint oder man einfach ein klein wenig Hilfe benötigt. Wir bieten daher für unsere EAR Buchhaltungssoftware selbstverständlich einen Support an. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Lösung technischer Probleme, sondern auch bei Fragen zur Programmbedienung oder dem Buchung von Belegen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Unterstützung beschränkt sich dabei nicht auf die Beantwortung von E-Mails, sondern steht unseren Kunden auch werktags zwischen 9.30 und 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Dazu müssen Sie auch nicht auf einer teuren 0900-Nummer anrufen, sondern wir helfen Ihnen über eine reguläre Festnetznummer ohne zusätzliche Kosten.

4. Was kann EAR nicht?

Wenn man ausführlich darüber schreibt, was ein Programm besonders gut kann, muss man unserer Meinung nach auch so offen und ehrlich sein und ansprechen, was unsere Software nicht kann.

4.1 Rechnungen erstellen

Als reine Buchhaltungssoftware ist EAR nicht in der Lage, Rechnungen zu erstellen. Dies ist Aufgabe z.B. einer Faktura-Software oder einer Warenwirtschaftssoftware. Da diese Programme in der Regel über eine Datev-Schnittstelle zum Datenexport verfügen und Sie diese Datev-Daten in EAR importieren können, ist die Zusammenarbeit von EAR mit beliebigen anderen Programmen zur Rechnungsstellung in der Regel kein Problem. Haben Sie eine spezielle Software und benötigen Sie Hilfe beim Datenaustausch? Dann sprechen Sie uns bitte an und wir werden versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

4.2 Lohnabrechnung

Um die Löhne Ihrer Mitarbeiter abzurechnen, empfehlen wir unsere Partnersoftware Quick-Lohn. Diese hat einen ähnlich einfachen Programmaufbau wie EAR und ist ebenfalls mandantenfähig.

Ausführliche Informationen zu Quick-Lohn finden Sie auf unserer Informationsseite oder direkt auf www.quick-lohn.de.

4.2 Mahnwesen

Das Mahnwesen, also die Erstellung von Zahlungserinnerungen, Mahnungen und letztendlich gerichtlichen Mahnbescheiden ist nicht Teil unserer Software. EAR enthält zwar eine Offene-Posten-Verwaltung, damit Sie insbesondere bei der Soll-Versteuerung die Rechnungen bereits bei Ausstellung buchen können, das Mahnwesen selbst ist aber in der Regel Teil der Faktura- oder Warenwirtschaftssoftware.

4.3 Schlauer sein als unsere Kunden

Zugegeben, die Überschrift, dass unsere Buchhaltungssoftware nicht schlauer ist, als unsere Kunden, sollte mit einem Augenzwinkern betrachtet werden. Wir möchten damit ausdrücken, dass EAR nicht versucht, mit irgendeiner Art von künstlicher Intelligenz Ihnen Entscheidungen abzunehmen. Sie bleiben selbst Herr über Ihre Daten und auch die Art und Weise, wie Sie diese erfassen. Am Ende sind Sie es, die Ihre Buchhaltung verantworten müssen und daher sollten Sie stets wissen und entscheiden, was, wann und wie gebucht wird.

5. Was, wenn ich Hilfe benötige?

5.1 Kurze Filme zur Einführung

Ganz allgemeine und häufige Fragen zu unserer Buchhaltungssoftware EAR werden in unseren EAR-Kurzfilmen beantwortet. Hier erklären wir Ihnen in kurzen, ca. 5 Minuten langen Videos, die wichtigsten Funktionen von EAR und wie Sie unsere Buchhaltungssoftware besser und effizienter einsetzen können.

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EAR-Grundlagen

5.2 Ausführliche Dokumentation

Wenn Sie detailliertere Informationen zu den einzelnen Funktionen benötigen, enthält unsere Buchhaltungssoftware selbstverständlich auch eine Online-Hilfe. Im Programm selbst drücken Sie F1 und erhalten gezielte Informationen zur aktuell geöffneten Maske bzw. Funktion. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Hilfe anhand eines Inhalts- oder Stichwortverzeichnisses zu durchsuchen.

5.3 Beispielbuchhaltung

Unsere Buchhaltungssoftware EAR enthält immer zwei Beispielbuchhaltungen, in denen Sie eine ganze Reihe von üblichen Buchungen finden. Damit Sie die für Sie passenden Konten finden, gibt es eine Beispielbuchhaltung für den Datev-Kontenrahmen SKR 03 und eine Beispielbuchhaltung für den Datev-Kontenrahmen SKR 04. Wenn Sie einmal unsicher sind, wie Sie eine Buchung erstellen sollen oder auf welches Konto Sie buchen können, lohnt sich immer ein kurzer Blick in die passende Beispielbuchhaltung.

5.4 Kostenlose Hotline

Es gibt so Tage, da klappt gar nichts und man weiß nicht so richtig weiter. In diesem Fall können Sie gerne unsere kostenlose Hotline in Anspruch nehmen. Als Kunde der EAR Buchhaltungssoftware stehen wir Ihnen per E-Mail und auch telefonisch gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Das gilt sowohl, wenn es einmal Probleme mit dem Programm geben solle, als auch bei Fragen zur Bedienung oder auch zum Buchen von Belegen. Egal, ob Ihnen also die passende Kontonummer nicht einfällt oder Sie wissen möchten, wie man eine Funktion in EAR nutzt, zögern Sie nicht und fragen Sie nach. Schließlich soll Ihnen unsere Buchhaltungssoftware die Arbeit erleichtern.

6. Was kostet die EAR Buchhaltungssoftware?

Wir bieten Ihnen für unsere EAR Buchhaltungssoftware verschiedene Lizenzmodelle an. Wichtig ist, dass der Funktionsumfang bei allen Lizenzen immer der gleiche ist. Mit den unterschiedlichen Lizenzmodellen möchten wir unseren Kunden sowohl langfristige Planbarkeit, als auch Flexibilität anbieten, ganz so, wie Sie es benötigen und wünschen.

6.1 Kostenlos testen

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Buchhaltungssoftware, sind sich aber noch nicht ganz sicher, ob EAR die richtige für Sie ist?
Kein Problem!
Nutzen Sie ganz einfach unsere kostenlose und unverbindliche 30 Tage Demoversion. Die kostenlose Demoversion unserer Buchhaltungssoftware EAR können Sie mit allen Funktionen ausführlich testen. Es gibt keine funktionellen Einschränkungen. Sie können Daten importieren und exportieren, Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und Jahreserklärungen erstellen. Ganz so als hätten Sie bereits eine Lizenz für EAR. Die einzige Einschränkung ist die Nutzungsdauer von 30 Tagen. Danach können keine neuen Buchungen mehr erfasst werden, sondern nur noch vorhandene Buchungen ausgewertet werden.

Das Beste aber ist, dass Sie auch in der kostenlosen Demoversion unserer EAR Buchhaltungssoftware bereits Ihre reguläre Buchhaltung erfassen können, denn wenn Sie sich anschließend für die weitere Nutzung entscheiden und eine Lizenz erwerben, bleiben alle Buchungen, die Sie während der Demophase eingegeben haben selbstverständlich erhalten. Dies gilt selbst dann, wenn die Demoversion abgelaufen ist. Nach der Freischaltung können Sie direkt da weitermachen, wo Sie in der Demoversion aufgehört haben.

6.2 Einmalig kaufen

Das Lizenzmodell, das es bereits von Anfang an, also seit über 30 Jahren gibt, ist der Kauf der Vollversion.

Wenn Sie die Vollversion unserer EAR Buchhaltungssoftware zum Preis von 219,- Euro zzgl. MwSt. kaufen, erhalten Sie das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die gekaufte Programmversion. Sie können alle darin verfügbaren Funktionen und amtlichen Formulare auf Dauer nutzen. Ganz egal, ob in diesem Jahr, in 10 oder 20 Jahren. Gerne wird diese Lizenzvariante von Vereinen oder Firmen genutzt, die keine amtlichen Formulare benötigen.

Mit dem Kauf der Vollversion erhalten Sie zudem ein 10-jähriges Updaterecht. Dies bedeutet, dass Sie bis zu 10 Jahre nach Kauf der Vollversion berechtigt sind, Updates zum reduzierten Preis zu erwerben. Der reguläre Updatepreis liegt bei 79,- Euro zzgl. MwSt. Für regelmäßige Updatekäufe geben wir zwischen 15% und 30% Rabatt, so dass Sie bei jährlichen Updates mit automatischer Updatelieferung nur 55,30 Euro zzgl. MwSt. zahlen.

Mit jedem erworbenen Update haben Sie wieder das Updaterecht für weitere 10 Jahre. Ausführliche Informationen zu den Updatepreisen finden Sie unter EAR-Preise/kaufen

6.3 Günstige Jahresmiete

Wenn Sie die Anfangsinvestition der Vollversion nicht möchten, aber trotzdem längerfristig mit unserer EAR Buchhaltungssoftware planen, empfehlen wir unsere Jahresmiete.

Sie zahlen 75,- Euro zzgl. MwSt. pro Jahr und haben alle Updates inklusive. Auch mit der Mietlizenz können Sie alle Funktionen unserer Buchhaltungssoftware nutzen. Damit Sie nahtlos arbeiten können, verlängert sich die jährliche Mietversion automatisch, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Verlängerung erfolgt immer jährlich vom Tag des Vertragsabschlusses.

Sollten Sie eines Tages EAR nicht mehr benötigen und die Mietlizenz kündigen, können Sie nach Ablauf der Lizenz weiterhin alle Buchungen auswerten oder exportieren und somit Ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt nachkommen. Das Erfassen neuer Buchungen ist dann jedoch nicht mehr möglich.

6.4 Flexibel monatlich mieten

Sie möchten ganz flexibel bleiben oder unsere Buchhaltungssoftware über die 30 Tage hinaus ausführlicher testen? Dann ist unsere monatliche Mietoption vermutlich genau das Richtige.

Für nur 9,- Euro zzgl. MwSt. pro Monat nutzen Sie alle Funktionen unserer EAR Buchhaltungssoftware und können nach der Mindestvertragslaufzeit von nur 4 Monaten jederzeit ohne Kündigungsfrist zum nächsten Monatsende kündigen. Das geht sogar ganz einfach direkt aus dem EAR-Programm heraus.

Auch bei der monatlichen Miete ist es wie bei der jährlichen Miete, dass Sie nach Kündigung und Ablauf der Lizenz keine neuen Buchungen mehr erfassen können. Die vorhandenen Buchungen können aber weiterhin ausgewertet und exportiert werden, damit Sie Ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt jederzeit nachkommen können. Sofern Sie sich später wieder zur weiteren Nutzung unserer EAR Buchhaltungssoftware entscheiden sollten, können Sie nach erneuter Freischaltung auch sofort mit Ihren vorhandenen Daten weiterarbeiten.

7. Sind meine Daten sicher?

Eine Buchhaltungssoftware enthält von Natur aus besonders schützenswerte Firmendaten. Daher ist die Sicherheit der Daten besonders wichtig. Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor fremdem Zugriff, sondern auch um den Schutz vor Datenverlust. EAR bietet Ihnen in allen Belangen einen hervorragenden Datenschutz.

 7.1 Lokale Installation

EAR ist eine lokale auf Ihrem Computer installierte Buchhaltungssoftware. Dies reduziert bereits die Angriffsmöglichkeiten auf Ihre Daten erheblich. Zum einen ist Ihr Computer im Normalfall nicht direkt aus dem Internet erreichbar und zum anderen ist Ihr persönlicher Computer kein sonderlich interessantes Angriffsziel für Hacker, im Vergleich zu einem Online-Anbieter, bei dem hunderte oder gar tausende Kundendaten mit einem Angriff erbeutet werden können.

Aber auch, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Angriff gering ist, sind die EAR-Datenbanken sowie auch die EAR-Datensicherungen zusätzlich mit einem Schutz versehen, der einen Einblick oder auch die unerlaubte Veränderung der Daten verhindert.

03:52
Episode 1: Installation

7.2 Datensicherung offline

Der Schutz vor fremdem Zugriff ist eine Sache. Viel wichtiger ist im Alltag jedoch der Schutz vor Datenverlust. Daher bietet Ihnen die EAR Buchhaltungssoftware eine integrierte Datensicherung. Sie können jederzeit die Daten einer oder auch aller im Programm angelegter Mandanten in eine Datei sichern. Diese Sicherung kann auf dem lokalen Computer, im Netzwerk oder auf ein externes Laufwerk erfolgen.

Damit die Sicherung nicht im Alltagsstress vergessen werden kann, bietet Ihnen EAR beim Beenden des Programms immer die Datensicherung an. Mit dem Express-Backup werden alle Buchungsdaten von allen Mandanten vollständig gesichert, ohne dass Sie sich um spezielle Einstellungen kümmern müssen.

Die beste Sicherung nützt aber immer noch nichts, wenn sie auf dem gleichen Computer gespeichert ist und dieser z.B. einen Festplattendefekt hat. Die EAR Buchhaltungssoftware macht es Ihnen daher ganz einfach, Ihre Sicherungen auch außerhalb des Computers aufzubewahren. Sobald Ihre Sicherung erfolgreich erstellt ist, stecken Sie einfach einen USB-Stick an und EAR kopiert die Sicherung auf den externen Datenträger und schützt Sie somit auch bei einem Ausfall Ihres Computers.

7.3 Datensicherung online

Zusätzlich zu den kostenlosen Sicherungsmöglichkeiten, die Sie selbst jederzeit nutzen können, bieten wir Ihnen eine Online-Datensicherung für 29,- Euro zzgl. MwSt. pro Jahr auf unserem Server an.

Damit können Sie mit nur einem Klick die besonders schützenswerten Daten Ihrer Buchhaltungssoftware nicht nur außerhalb Ihres Computers, sondern ganz einfach auch außerhalb Ihres Büros aufbewahren. Dies erweitert die Sicherheit Ihrer Daten auch vor Diebstahl oder z.B. im Falle eines Wassereinbruchs oder Feuers. Natürlich geht niemand von solchen Extremfällen aus, aber die Finanzbehörden verpflichten Sie zur sicheren Aufbewahrung Ihrer Buchhaltungsdaten und machen auch für solche Fälle keine Ausnahmen.

Um Ihre Daten auch auf unserem Server entsprechend zu schützen, werden diese vor dem Hochladen auf unseren Server zunächst auf Ihrem Computer verschlüsselt und dann über eine sichere Verbindung auf unseren Server übertragen.

7.4 Notfallsicherung

Sie möchten zwar auf Nummer sicher gehen, aber gehen trotzdem davon aus, dass der Katastrophenfall nie eintritt und möchten daher ungern dafür laufend zahlen?

Auch hierfür bieten wir mit unserer Notfallsicherung eine passende Lösung. Sie können damit die Daten Ihrer EAR Buchhaltungssoftware wie bei der Online-Datensicherung auf unserem Server ablegen und haben somit den zusätzlichen Schutz vor Diebstahl und Vernichtung. Trotzdem ist die Notfallsicherung so lange kostenlos für Sie, wie Sie die Daten nicht benötigen. Sofern Ihre eigenen Sicherungen (die Sie trotzdem weiterhin machen können und auch sollen) verfügbar sind, brauchen Sie nichts zahlen. Nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie alle Ihre eigenen Sicherungen verlieren und auf die Sicherung von unserem Server angewiesen sind, würde die Bereitstellung der Daten 250,- Euro zzgl. MwSt. kosten.

8. Testen Sie die EAR Buchhaltungssoftware kostenlos und unverbindlich!

Wir hoffen, dass wir Sie mit diesem Überblick über unsere EAR Buchhaltungssoftware so neugierig machen konnten, dass Sie sich das einmal live und in Farbe anschauen möchten.

Nutzen Sie daher die kostenlose und unverbindliche Testversion für 30 Tage mit allen Funktionen. Sie müssen hierfür keinerlei Daten angeben. Wir möchten nicht einmal eine E-Mail-Adresse von Ihnen. Führen Sie ihre Buchhaltung noch heute in einer professionellen aber dennoch einfachen Software, die bereits seit über 30 Jahren Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen unterstützt:

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Neuheiten EAR28

Die Programmversion 28 unserer Buchhaltungssoftware EAR für das Jahr 2022 enthält wieder einige Verbesserungen, Erweiterungen und Aktualisierungen. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der wichtigsten Änderungen.

One-Stop-Shop-Verfahren

Mit EAR 28 unterstützen wir das neue One-Stop-Shop-Verfahren, das angewendet werden muss, wenn Sie als Unternehmer an Privatkunden im EU-Ausland für mehr als 10.000 Euro pro Jahr liefern. EAR verwendet dafür einen neuen Steuerschlüssel, der zu einer Auswahl des EU-Landes sowie des Sachverhalts führt und dann online über einen Service der EU den passenden, ausländischen Steuersatz ermittelt und bucht. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der Onlinehilfe von EAR 28.

Ergebnisabrechnung mit verbessertem Periodenvergleich

Auf vielfachen Kundenwunsch haben wir den Periodenvergleich in der Ergebnisabrechnung von 3 auf 12 Vorperioden erweitert. Zudem gibt es einen neuen Detailvergleich, bei dem sich z.B. bei Jahresauswertung die zugehörigen Quartale oder Monate zusätzlich berechnen und vergleichen lassen.

Ebenfalls verbessert haben wir die Speicherung der Ergebnisabrechnung in eine Datei, da hier ab sofort auch die berechneten Vorperioden mitgespeichert werden.

Verbesserungen im Kontoauszug-Import

Auch am Kontoauszug-Import haben wir wieder gearbeitet. Insbesondere die Übernahme von Funktionstastenbelegungen wurde verbessert. Vollständige Buchungen wurden bisher immer sofort abgeschlossen. Mit EAR 28 bleibt die Eingabe nach Übernahme der Funktionstastenbelegung im Buchungstext, so dass dieser leichter ergänzt werden kann. Zudem wurden diverse kleinere Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen.

Verbesserungen in der Splitbuchung

Wenn Sie in Splitbuchungen Teilbuchungen ohne Betrag haben und die Splitbuchung abschließen, werden die Teilbuchungen ohne Betrag nicht gespeichert. Dies ist insbesondere hilfreich, wenn Sie Splitbuchungen als Funktionstastenbelegung gespeichert haben und beim späteren Abruf nicht alle Teilbuchungen benötigen. So müssen die nicht benötigten Teilbuchungen nicht mehr explizit gelöscht werden, sondern können übergangen werden (solange kein Betrag in der Buchung gespeichert ist).

Aktualisierung des Datev-Exports

Der Datev-Export wurde auf die neueste Version aktualisiert. Zusätzlich werden die Angaben zum OSS-Verfahren (siehe oben) exportiert. Ein Import von OSS-Daten aus Datev-Dateien ist aktuell noch nicht möglich, wird aber für die Version 28 später kostenlos nachgeliefert.

Anpassung in der Anlagenverwaltung

Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr werden im gleichen Jahr vollständig abgeschrieben, unabhängig davon, wann im Jahr die Anschaffung erfolgte.

alle aktuellen Formulare 2021/2022

Auch für 2021 und 2022 gibt es wieder die aktuellen Formulare, sowohl zum Ausdruck, als auch zur Übermittlung per Elster.
Eine Übersicht, welche amtlichen Formulare mit den Version 26, 27 und 28 erstellt werden können finden Sie auf unserer Seite amtliche Formulare in EAR.

Neuheiten EAR29

Die Programmversion 29 unserer Buchhaltungssoftware EAR für das Jahr 2023 enthält wieder einige Verbesserungen, Erweiterungen und Aktualisierungen. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der wichtigsten Änderungen.

Verwaltung von Buchungsjahren

Auf vielfachen Kundenwunsch bieten wir mit EAR 29 ab sofort die Möglichkeit, Buchungsjahre komplett gegen Änderungen zu sperren. Diese Sperren können in der neuen Jahresverwaltung gesetzt und auch wieder aufgehoben werden, die Sie im Hauptmenü unter "Extras" finden.
Sobald Sie ein Buchungsjahr sperren (nicht zu Verwechseln mit der Sperrung von Buchungen zur Protokollierung - diese Funktion haben wir in Buchungen fixieren umbenannt), können keine Änderungen mehr innerhalb des Buchungsjahres vorgenommen werden. Diese Sperre kann jederzeit von Ihnen wieder aufgehoben und auch erneut aktiviert werden.

Zudem bietet die neue Jahresverwaltung einen Überblick über die für den aktuellen Mandanten angelegten Buchungsjahre/Datenbanken, unter anderem mit der Anzahl der Buchungen und dem letzten Buchungsdatum. Hier können nun auch unnötige Datenbanken (z.B. bei Jahreswechsel einmal vertippt) gelöscht werden.

Buchungen sperren wird zu Buchungen fixieren

Auch wenn es sich hierbei um keine neue Funktion handelt, sondern nur eine Umbenennung, möchten wir dies an dieser Stelle für alle bestehenden Kunden besonders erwähnen.
Die bisher Buchungen sperren genannte Funktion, mit der Buchungen GoBD-konform gespeichert und Änderungen daran protokolliert werden, heißt ab nun Buchungen fixieren. Die Umbenennung war zum einen erforderlich, um die Funktion vom neuen Buchungsjahr sperren abzugrenzen, zum anderen trifft der Begriff sperren nicht so ganz zu, da Änderungen auch danach noch möglich sind, nur eben mit einer von den Finanzbehörden geforderten Nachvollziehbarkeit.
Im Zuge dieser Umbenennung haben wir auch das Symbol für fixierte Buchungen geändert. War dies früher ein Schloss-Symbol am Ende der Buchungszeilen, ist dies nun ein roter "Pin" Pin rot.

Elster-Zertifikatverwaltung

EAR ermöglicht bereits die Verwendung unterschiedlicher Elster-Zertifikate für verschiedene Mandanten. Zudem kann ein globales Elster-Zertifikat hinterlegt werden, das für alle Mandanten gilt.
In der neuen Elster-Zertifikatverwaltung, die Sie in den Elster-Einstellungen der amtlichen Formulare aufrufen können, sehen Sie nun die Zertifikate aller Mandanten und können diese zentral erneuern und auf Gültigkeit prüfen.

Im Zuge dieser Anpassungen wird Ihnen in den Elster-Einstellungen auch das Gültigkeitsdatum Ihres aktuellen Zertifikats angezeigt und bei Änderung des Zertifikats künftig auch direkt das Passwort zur Kontrolle abgefragt.

Hilfe zu häufigen Elster-Plausibilitätsfehlern

EAR bietet nun bei häufig auftretenden Elster-Plausibilitätsfehlern eine zusätzliche Hilfe an. Damit erhalten Sie weitere Informationen, wie es in der Regel zu diesem Plausibilitätsfehler kommt und auch, wie Sie ihn lösen können.
Verbessert haben wir zudem die Angabe der betroffenen Konten in Zusammenhang mit einem Plausibilitätsfehler. Bisher wurden immer alle Kontenbereiche angegeben, die von dem Fehler betroffen sein konnten. Mit EAR 29 prüfen wir zusätzlich auf tatsächlich gebuchte Konten und zeigen nur diese an. So können Sie schneller das Konto finden, auf dem Anpassungen zur Lösung des Plausibilitätsfehlers vorgenommen werden müssen.

Verbesserungen beim Update

Das in EAR integrierte Updateprogramm haben wir in zwei Punkten für Sie erweitert. Zum einen bietet Ihnen die Benachrichtigung beim Programmstart, dass ein neues Update vorliegt, nun mehr Informationen und Auswahlmöglichkeiten. Es wird nicht mehr nur angezeigt, dass ein Update vorliegt, sondern es gibt eine kurze Information über die wichtigsten Neuerungen in diesem Update.

So können Sie ab EAR 29 nicht nur auswählen, ob Sie das Update sofort durchführen möchten oder nicht, sondern haben nun mit 4 Auswahlmöglichkeiten mehr Flexibilität:

  1. Jetzt installieren - damit wird EAR beendet und das Update sofort durchgeführt
  2. Beim Beenden installieren - arbeiten Sie zunächst normal weiter und EAR startet das Updateprogramm, wenn Sie mit der Arbeit fertig sind.
  3. Update ignorieren - falls Sie das aktuelle Update nicht installieren möchten, wird keine weitere Meldung angezeigt. Sie können das Update trotzdem jederzeit über das Hilfe-Menü starten.
  4. Später nachfragen - Sie arbeiten zunächst ohne die Updateinstallation weiter und EAR zeigt Ihnen die Information zum Update beim nächsten Programmstart erneut.

Eine weitere hilfreiche Neuerung zum EAR-Updateprogramm ist, dass der EAR-Support z.B. Anpassungen oder Korrekturen an Kunden schicken kann, die direkt per Doppelklick übernommen werden. Das händische Entpacken von Zip-Dateien oder Speichern im passenden Verzeichnis ist damit Vergangenheit.

Verbesserung der automatischen Programmreparatur

Mit EAR 29 haben wir zudem die automatische Programmreparatur verbessert. Wenn mal wieder ein anderes Programm- oder Windowsupdate Änderungen vornimmt, die Probleme in EAR verursachen, kann sich EAR nun besser selbst reparieren und die bisher in einem solchen Fall nötigen Neuinstallationen gehören der Vergangenheit an. Innerhalb weniger Sekunden läuft EAR wieder korrekt, ohne Eingriff des Benutzers.

alle aktuellen Formulare 2022/2023

Auch für 2022 und 2023 gibt es wieder die aktuellen Formulare, sowohl zum Ausdruck, als auch zur Übermittlung per Elster.

Die wichtigste Änderung betrifft hierbei die komplett überarbeiteten Formulare für die USt-Voranmeldung. Aufgrund dieser umfassenden Änderungen wird für die Abgabe der USt-Voranmeldung 2023 zwingend die Programmversion 29 benötigt. Ältere Versionen erhalten dieses Formular nicht.

Eine Übersicht, welche amtlichen Formulare mit den Version 27, 28 und 29 erstellt werden können finden Sie auf unserer Seite amtliche Formulare in EAR.

Neuheiten EAR27

Die Programmversion 27 unserer Buchhaltungssoftware EAR für das Jahr 2021 enthält wieder einige Verbesserungen, Erweiterungen und Aktualisierungen. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der wichtigsten Änderungen.

Automatischer Saldenvortrag für beliebige Konten

Bisher hat EAR Saldenvorträge lediglich für Finanzkonten, Anlagegüter sowie Debitoren/Kreditoren erlaubt. Mit EAR 27 können nun automatische Saldenvorträge zum Jahreswechsel für beliebige Konten eingerichtet werden. Zudem lässt sich der automatische Vortrag für jedes Konto einzeln steuern, so dass es erstmals möglich ist, z.B. einen Teil der Finanzkonten automatisch zu übertragen, andere jedoch nicht.

Elster-Übermittlung mit Personalausweis

Mit EAR 27 wird die Übermittlung von amtlichen Formularen per Elster mit dem elektronischen Personalausweis unterstützt. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bei Elster bereits mit Ihrem Personalausweis angemeldet sind und die AusweisApp2 auf dem Computer installiert ist.

Verbesserungen im Kontoauszug-Import

Auch am Kontoauszug-Import haben wir weiter gearbeitet. Die manuelle Musterauswahl erleichtert die Arbeit, wenn sich in er Kontobewegung eine kleine Änderung ergeben hat und das Muster nicht automatisch erkannt wurde. Zudem lässt sich die Musterprüfung für einzelne Kontobewegungen manuell starten und bei Schnellbuchungen steht ab sofort auch die Buchungshistorie zur Verfügung.

Verbesserungen in der Anlagenverwaltung

Mit EAR 27 kann erstmals der lineare Abschreibungssatz als Prozentwert angegeben werden, woraus sich die Nutzungsdauer errechnet. Dies ist z.B. bei der Abschreibung von Gebäuden mit 3% pro Jahr hilfreich.
Zudem können in der Anlagenverwaltung ab sofort Summen (z.B. Abschreibungen) über die markierten Zeilen berechnet werden und es gibt in der Übersicht eine zusätzliche Spalte für die Anschaffungskosten sowie das Anschaffungsdatum.
Auch beim Löschen von Anlagegütern gibt es eine Verbesserung, indem Sie nun selbst entscheiden können, ob beim Löschen eines Anlagegutes auch die zugehörigen Buchungen gelöscht werden sollen oder nicht.

Getrennte Finanzämter / Steuernummern für USt und ESt

Zusätzlich zu den bisherigen Finanzamtdaten, die für alle Steuerarten in EAR gelten, kann auf Wunsch eine 2. Finanzamt mit eigener Steuernummer für die Einkommensteuer angegeben werden. Diese Daten werden bei der Erstellung des amtlichen EÜR-Formulars, das Teil der ESt ist, verwendet.

alle aktuellen Formulare 2020/2021

Auch für 2020 und 2021 gibt es wieder die aktuellen Formulare, sowohl zum Ausdruck, als auch zur Übermittlung per Elster.
Bitte beachten Sie, dass für die Abgabe der USt-Voranmeldung 2021 aufgrund umfangreichern Formularänderungen die Programmversion EAR 27 benötigt wird.
Eine Übersicht, welche amtlichen Formulare mit den Version 25, 26 und 27 erstellt werden können finden Sie auf unserer Seite amtliche Formulare in EAR.

Die Mehrwertsteuer-Senkung aufgrund des Corona-Konjunkturpaketes im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 erfordert eine Reihe neuer Konten und Steuerschlüssel.

Wir haben die nötigen Änderungen mit der Programmversion EAR 26.4 vorgenommen und uns dabei soweit möglich an die Vorgaben der Datev-Kontenrahmen gehalten.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

neue Steuerschlüssel

Da der ermäßigte Steuersatz in Deutschland zum ersten Mal geändert wurde, mussten neue Steuerschlüssel eingeführt werden

Steuerschlüssel I (großes i) - ermäßigter Steuersatz Fremdperiode

Mit Steuerschlüsse I wird der ermäßigte Steuersatz gebucht, der nicht zum aktuellen Buchungsdatum passt. Wenn der reguläre ermäßigte Steuerschlüssel B auf 7% eingestellt ist, gilt für I ein Steuersatz von 5% und andersherum genauso, wenn Steuerschlüssel B auf 5% eingestellt ist, gilt für I ein Steuersatz von 7%.

Beispiel: Sie müssen im 2. Halbjahr 2020 bei reduzierten Steuersätzen noch eine Buchung mit 7% erstellen, da die Lieferung nicht im 2. Halbjahr 2020 erfolgt. In diesem Fall verwenden Sie Steuerschlüssel I

Genauso wird Steuerschlüssel I verwendet, wenn Sie z.B. im Jahr 2021 noch Buchungen mit 5% haben. Hier gilt wieder der ermäßigte Satz von 7%, so dass mit dem Steuerschlüssel der Fremdperiode auch noch 5% gebucht werden können.

Steuerschlüssel J - ermäßigter Steuersatz innergemeinschaftlicher Erwerb Fremdperiode

Für Steuerschlüssel J gilt das gleiche, wie für Steuerschlüssel I, jedoch in diesem Fall für innergemeinschaftliche Erwerbe.

Steuerschlüssel K - halbe Umsatzsteuer Fremdperiode

Dies ist das Gegenstück zu Steuerschlüssel G für aufzuteilende Vorsteuer, nur dass hier die Hälfte des vollen Steuersatzes für die Fremdperiode gebucht wird.

Anpassung der Steuersätze von 19% auf 16% und 7% auf 5%

EAR passt die Steuersätze im 2. Halbjahr 2020 automatisch an das Corona-Konjunkturpaket an. Sie müssen hierfür keine eigenen Anpassungen an den Steuerschlüsseln vornehmen.

Grundsätzlich gilt, dass die regulären Steuerschlüssel A und B immer den zum Buchungsdatum passenden vollen bzw. ermäßigten Steuersatz buchen. Daher ändert sich der Steuersatz für diese Steuerschlüssel im 2. Halbjahr 2020 automatisch und ist auch ab 01.01.2021 wieder auf dem ursprünglichen Wert.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie die jeweils gültigen Steuersätze für jeden Steuerschlüssel entnehmen:

Schlüssel Bezeichnung bis
30.06.2020
01.07.2020
bis 31.12.2020
ab
01.01.2021
A voller Steuersatz 19% 16% 19%
B ermäßigter Steuersatz 7% 5% 7%
C voller Steuersatz Fremdperiode 16% 19% 16%
D ermäßigter Satz bei innergem. Erwerb 7% 5% 7%
E voller Satz bei innergem. Erwerb 19% 16% 19%
F voller Satz bei innergem. Erwerb Fremdperiode 16% 19% 16%
G halber Steuersatz 9,5% 8% 9,5%
H frei wählbar
I ermäßigter Steuersatz Fremdperiode 5% 7% 5%
J ermäßigter Satz bei innergem. Erwerb Fremdperiode 5% 7% 5%
K halber Steuersatz Fremdperiode 8% 9,5% 8%

 

Die gleichen Daten noch einmal in einer anderen Darstellung:

regulär innergemeinschaftlicher Erwerb
5% 7% 16% 19% 5% 7% 16% 19%
bis 30.06.2020 I B C A J D F E
01.07.2020 bis 31.12.2020 B I A C D J E F
ab 01.01.2021 I B C A J D F E

 

neue, zeitunabhängige Konten

Die Datev hat im Erlösbereich neue Konten eingeführt, deren Steuersatz unabhängig vom Buchungszeitraum festgelegt ist. Bei nachfolgenden Konten ist somit immer nur 1 Steueschlüssel gültig, wobei dieser im 2. Halbjahr 2020 wechselt, so dass der im Kontonamen angegebene Steuersatz gebucht wird. Da nur 1 Steuerschlüssel erlaubt ist, wird dieser automatisch von EAR vorgegeben.

Bezeichnung Konto SKR03 Konto SKR04
Erlöse 5% USt 8333 4333
Erlöse 7% USt 8334 4334
Erlöse 16% USt 8340 4340
Erlöse 19% USt 8410 4410

 

zeitabhängige Konten

Eine ganze Reihe von Konten, für die bisher ein fester Steuersatz galt (z.B. 19% oder 7%) wurden von der Datev umgestellt, damit diese sowohl mit dem "regulären" Steuersatz, als auch mit dem reduzierten "Konjunkturpaket-Steuersatz" gebucht werden können. Entsprechend wurde die Kontenbezeichnung geändert, damit beide Steuersätze angegeben ist. Auf diese Konten kann ab 01.01.2020 immer mit dem aktuellen Steuersatz und dem passenden Steuersatz der Fremdperiode gebucht werden. Bei vollem Steuersatz somit A und C sowie bei ermäßigtem Steuersatz B und I.

Ein kleiner Auszug wichtiger zeitabhängiger Konten:

Bezeichnung Konto SKR03 Konto SKR04
Wareneingang 7% / 5% 3300 5300
Wareneingang 19% / 16% 3400 5400
Innergem. Erwerb 19% / 16% VSt und 19% / 16% USt 3425 5425
Erlöse 19% / 16% USt 8400 4400
EAR vereinfacht komplexe Debitorenbuchhaltung

Ihr Unternehmen erfasst im Rahmen der Debitorenbuchhaltung alle Vorfälle, die mit Kunden in Verbindung stehen. Im Kern geht es dabei um Forderungen, die Ihr Betrieb gegenüber Kunden nach der Auslieferung von Waren und Dienstleistungen hat. Um den Überblick über diese Forderungen nicht zu verlieren, ist eine umfassende Debitorenbuchhaltung wichtig. Unsere Buchführungssoftware EAR unterstützt Sie auch hier an der richtigen Stelle und hält verschiedene praktische Funktionen bereit.


Welche Buchungen umfasst die Debitorenbuchhaltung?

Unter dem Dach der Debitorenbuchhaltung werden verschiedene Aufgaben zusammengefasst. Eine Hauptaufgabe ist die korrekte Verbuchung verschiedener Gutschriften und Forderungen, die Sie aus Leistungen oder auch Lieferungen haben, die Ihr Unternehmen für Kunden erbracht hat. Durch die Aufzeichnung dieser Forderungen kann die Fälligkeit leichter überwacht werden. Mit EAR können Sie die Zahlungseingänge direkt vom Kontoauszug aus in die gebuchten Forderungen einbinden, sodass Sie von einer erheblichen Zeitersparnis profitieren. Basierend auf den in EAR erfassten Daten bearbeiten Sie anschließend das Mahnwesen und nehmen eventuelle Inkassoschritte vor, um dafür Sorge zu tragen, dass alle Forderungen beglichen werden. Basierend auf den Daten, die in der Debitorenbuchhaltung erfasst werden, wird zudem immer das Debitorenrisiko eingestuft. Es schätzt die Bonität der Kunden ein.


Debitorenkonten schaffen Übersichtlichkeit

Um in der Debitorenbuchhaltung nicht den Überblick zu verlieren, wird mit den sogenannten Debitorenkonten gearbeitet. Hier werden alle Forderungen vermerkt, wobei diese selbstverständlich einem Guthaben des Unternehmens gleichzusetzen sind. Jeder Kunde erhält ein eigenes Debitorenkonto, das er selbst als Kundenkonto kennt. Dieses Debitorenkonto erfasst alle Zahlungseingänge, aber auch Rechnungsstellungen. Über diese Debitorenkonten erhalten Sie auch einen schnellen Überblick über säumige Kunden, wenn dieses erforderlich ist, weil Forderungen ausbleiben. EAR ist so aufgebaut, dass Sie die Debitorenbuchhaltung mit anderen Bereichen Ihrer Buchhaltung verknüpfen können.
Neuheiten EAR25

Die Programmversion 25 unserer Buchhaltungssoftware EAR für das Jahr 2019 enthält wieder einige Verbesserungen, Erweiterungen und Aktualisierungen. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der wichtigsten Änderungen.

Import von Kontoauszügen

Die meisten Programmverbesserungen haben das Ziel, Ihren Zeitbedarf für die Buchhaltung zu verringern. Einen großen Schritt hierfür schaffen wir nun mit dem Import von Kontoauszügen.

Neben dem standardisierten Swift-Format für Kontoauszüge MT940 (Dateiendung ".sta") können auch CSV-Dateien mit Kontenumsätzen eingelesen werden. Sie können beim Import selbst entscheiden, ob Sie die Kontobewegungen schnell selbst den passenden Konten zuordnen oder, ob Sie Erkennungsmuster und zugehörige Buchungen festlegen möchten, die dann bei künftigen Importen die Buchungen automatisch erkennen und buchen. Auch eine Mischung beider Methoden ist möglich, so dass häufige Buchungen erkannt und Einzelbuchungen schnell per Hand einem Konto zugeordnet werden können.

Selbstverständlich können beim Buchen auch bereits vorhandene Funktionstastenbelegungen (Buchungsvorlagen) übernommen, Offene-Posten zugeordnet und Darlehenstilgungen mit Zinsanteil gebucht werden. Beim Import werden zudem Rechnungsnummern im Verwendungszweck so gut wie möglich automatisch erkannt und bereits vorhandene Buchungen als Duplikate markiert.

Sofern Sie Ihre Offenen-Posten mit Rechnungsnummern gebucht haben und eine passende Nummer in einem Kontoumsatz gefunden wurde, kann eine automatische Zahlungsbuchung erfolgen.

Verbesserter Offener-Posten-Assistent

Der bisherige Offene-Posten-Assistent hat lediglich eine Zuordnung nach Rechnungsnummer ermöglicht. Mit EAR 25 können Sie nun im OP-Assistenten nach beliebigen Begriffen suchen und erhalten eine Auswahl der passenden Offenen-Posten angezeigt. Dies ermöglicht eine schnellere und bessere Auswahl sowie die Buchung mehrere offener Posten mit gleicher Rechnungsnummer.

Vereinfachte Datumseingabe 2019

In den bisherigen EAR Programmversionen hat die Eingabe der Jahreszahl 19 immer zu Jahreszahlen im Bereich 1900-1999 geführt. Mit EAR 25 haben wir dies nun umgestellt, so dass eine Eingabe der 2-stelligen Jahreszahl 19 zunächst zum Jahr 2019 führt. Sofern Sie danach die Jahreszahl weitertippen, wird auf den Bereich 1900-1999 gewechselt.

Buchung mit Soll und Haben anstatt Einnahmen und Ausgaben

Bisher wurden in den Buchungsmasken immer mit Einnahmen und Ausgaben gebucht. Insbesondere wenn keine Kassen- oder Bankkonten betroffen sind, wünschen sich einige Kunden gerne eine Buchung mit Soll und Haben. Mit EAR 25 kann nun in den Benutzer-Daten unter der Rubrik "Allgemein" eine Einstellung gesetzt werden, ob und wo die Spaltenüberschriften mit Soll und Haben bezeichnet werden. Die Standardeinstellung "nie" entspricht dem bisherigen Verhalten von EAR. Weitere Einstellung sind "nur Umbuchen", "Umbuchen und Listenbuchen" oder "alle Buchungsmasken".

Verbesserte Importfunktion

Die Importfunktion, sowohl für den Textimport, Datevimport, als auch Kontoauszug-Import, merkt sich die zuletzt verwendeten Importverzeichnisse. Mit einem DropDown-Feld können Sie aus bis zu 10 Verzeichnissen wählen, getrennt nach Importfunktion. Dies erleichtert den regelmäßigen Import aus immer gleichen Verzeichnissen, auch wenn für eine Importfunktion (z.B. Textimport) regelmäßig Dateien aus verschiedenen Verzeichnissen importiert werden.

Zudem wurde der Import von Textdateien mit Anführungszeichen verbessert. Neben regulären doppelten Anführungszeichen, werden nun auch einfache Anführungszeichen erkannt und auf Wunsch entfernt.

Anpassungen in Summen- und Saldenliste

Die Summen- und Saldenliste zeigt ab EAR 25 auch zum Jahresbeginn die Anfangsbestände in der Spalte "Saldo alt" an. Die Anfangsbestände sind damit nicht mehr Teil des "normalen" Saldos, wenn die Auswertung am Anfang des (Wirtschafts-) Jahres beginnt. Zudem wurde der Textexport um zwei zusätzliche Spalten erweitert und die Summen- und Saldenliste ermöglicht nun auch den aus anderen Masken bekannten Direktexport.

Split- und Automatikbuchungen mit Buchungshistorie

Mit EAR 25 können Sie nun auch bei geöffneter Split- bzw. Automatikbuchung eine bereits getätigte Buchung aus der Buchungshistorie übernehmen. Geben Sie hierzu wie in der normalen Buchungsmaske gewohnt den Beginn der Buchung ein und EAR zeigt passende Buchungen aus der Vergangenheit an.

Netzlaufwerke während der Installation

Windows zeigt für Programme, die mit Administrator-Rechten laufen in der Regel nicht die sonst auf diesem Benutzer vorhandenen Netzlaufwerke an. Die betrifft insbesondere Installationsroutinen, die immer mit Adminrechten ausgeführt werden. Mit EAR 25 können Sie nun während der Verzeichnisauswahl in der Installation eine Einstellung in Windows ändern, damit auch Programme mit Adminrechten den Zugriff auf die Netzlaufwerke haben. Dies erleichtert die Installation von EAR, da Sie direkt ein Netzlaufwerk z.B. für den Datenpfad auswählen können.

alle aktuellen Formulare 2018/2019

Auch für 2018 und 2019 gibt es wieder die aktuellen Formulare, sowohl zum Ausdruck, als auch zur Übermittlung per Elster.
Eine Übersicht, welche amtlichen Formulare mit den Version 23, 24 und 25 erstellt werden können finden Sie auf unserer Seite amtliche Formulare in EAR.

Neuheiten EAR24

Die Programmversion 24 unserer Buchhaltungssoftware EAR für das Jahr 2018 enthält wieder einige Verbesserungen, Erweiterungen und Aktualisierungen. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der wichtigsten Änderungen.

verbesserte Anlagenverwaltung

Die Buchung von Abschreibungen in der Anlagenverwaltung konnte bisher entweder automatisch oder manuell erfolgen. Mit EAR 24 ist nun trotz automatischer Berechnung eine zusätzliche manuelle Anpassung der Abschreibungen möglich. Dies erleichtert insbesondere die Erstellung von Sonderabschreibungen. Zudem ist der Wechsel der Ansichten (Anlagen, Darlehen,Rücklagen) nun übersichtlicher.

Tilgungspläne für Darlehen

Darlehen und Kredite erfordern regelmäßige Tilgungsbuchungen. Dabei müssen in der Regel nicht nur Tilgungen und Zinsen getrennt gebucht werden, sondern auch die Beträge ändern sind jeden Monat, da der Tilgungsanteil steigt und der Zinsanteil sinkt. Mit EAR 24 können Sie nun zu jedem Darlehen einen Tilgungsplan hinterlegen. Dieser kann anhand verschiedener Werte (z.B. Laufzeit, Zinssatz, Tilgungssatz) automatisch erstellt werden. Zudem ist eine manuelle Erstellung sowie das Einfügen einer entsprechenden Excel-Tabelle möglich. Beim Buchen selbst kann ein Buchungssatz ganz einfach über die Tastenkombination Strg+T übernommen werden.

Import von Splitbuchungen

Beim Import von Textdateien können künftig direkt Splitbuchungen erzeugt werden. Dazu muss in der Importdatei entweder eine Spalte die zusammengehörigen Buchungen kennzeichnen oder alternativ können auch Buchungen ohne Datumsangabe mit der letzten Buchung mit Datumsangabe zusammengefasst werden.

alle aktuellen Formulare 2017/2018

Auch für 2017 und 2018 gibt es wieder die aktuellen Formulare, sowohl zum Ausdruck, als auch zur Übermittlung per Elster.
Eine Übersicht, welche amtlichen Formulare mit den Version 22, 23 und 24 erstellt werden können finden Sie auf unserer Seite amtliche Formulare in EAR.

Neuheiten EAR26

Die Programmversion 26 unserer Buchhaltungssoftware EAR für das Jahr 2020 enthält wieder einige Verbesserungen, Erweiterungen und Aktualisierungen. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der wichtigsten Änderungen.

Verbesserter Import von Kontoauszügen

Der im letzten Jahr eingeführte Import von Kontoauszügen hat vielen Kunden bereits eine deutliche Arbeitserleichterung und auch -beschleunigung gebracht. Wie es aber bei großen Würfen oft ist, trifft man nicht ganz genau auf den Punkt. Daher verbessern wir die Importfunktion mit EAR 26 in einigen Details.

Wichtigste Arbeitserleichterung dabei ist, dass das Programm bei geöffnetem Kontoauszug-Import auch weiterhin fast vollständig bedient werden kann. Sie können alle Maske öffnen und damit z.B. nachsehen, wie eine Kontobewegung früher bereits einmal gebucht wurde. Auch die direkte Übernahme von Funktionstastenbelegungen in der Schnellbuchung erleichtert die Arbeit.

Um die Sicherheit beim Importprozess zu erhöhen, werden alle Eingaben in Hintergrund zwischengespeichert. Sollte es zu einem unerwarteten Fehler kommen, bleiben die bis dahin getätigten Eingaben erhalten und Sie können nach einem Neustart des Programms direkt weitermachen.

Textexport von Einzelkonten

Mit EAR 26 führen wir einen Textexport von Einzelkonten ein, der auch immer im GDPdU-Export für Betriebsprüfungen enthalten ist. Es gab zwar in der Maske "Konten auswerten" auch bisher schon einen Export der Konten, dieser basiert jedoch auf dem Druckformat und ist für eine bessere Darstellung formatiert und nicht geeignet zum Einlesen der Daten in andere Programme.

Saldenvorträge mit Steuerschlüssel

Wenn eine Buchhaltung im laufenden Jahr mit EAR übernommen werden soll, kann es nötig sein, auch Aufwands- und Ertragskonten vorzutragen. Hierfür ist dann insbesondere bei Ertragskonten auch der passende Steuerschlüssel nötig, damit Steuerformulare korrekt berechnet werden können. Mit EAR 26 führen wir daher eine zusätzliche Spalte "Steuerschlüssel" in den Saldenvorträgen ein.

alle aktuellen Formulare 2019/2020

Auch für 2019 und 2020 gibt es wieder die aktuellen Formulare, sowohl zum Ausdruck, als auch zur Übermittlung per Elster.
Eine Übersicht, welche amtlichen Formulare mit den Version 24, 25 und 26 erstellt werden können finden Sie auf unserer Seite amtliche Formulare in EAR.