Bei Bauleistungen nach §13b UStG müssen Sie seit 1. April 2004 als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Als Leistungserbringer stellen Sie hingegen eine Netto-Rechnung.
Die Buchungen von Bauleistungen nach §13b UStG ist in EAR erst ab Version 10 in Verbindung mit den neuen Kontenrahmen möglich. Sollten Sie noch mit einer älteren Version von EAR arbeiten, benötigen Sie ein entsprechendes Update. Wenn Sie Ihre Daten aus einer älteren Version in EAR 10 übernommen haben, müssen Sie noch den Kontenrahmen umstellen, da Buchungen nach § 13b UStG nur mit den neuen Kontenrahmen (Kontenrahmenbezeichnungen enden auf "Datev") möglich sind. Den Kontenrahmen stellen Sie in den Benutzer-Daten im Register "Allgemein" um. Wenn Sie beim selben Kontenrahmentyp bleiben (z.B. Wechsel von "SKR 03" auf "SKR 03 Datev"), werden alle vorhandenen Buchungen automatisch umgestellt, so dass Sie die Buchungen nicht manuell nachtragen müssen. Buchung von erhaltenen Rechnungen (Leistungsempfänger)
Wenn Sie Leistungsempfänger sind, haben Sie eine Netto-Rechnung erhalten. Diese Verbuchen Sie auf das Konto "Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet, 16% VSt und 16% USt" (in "SKR 03 Datev": Konto 3120). Als Betrag geben Sie den Netto-Betrag ein. EAR bucht dann ausgehend vom Nettobetrag 16% USt sowie 16% VSt und weist diese entsprechend auf der USt-Voranmeldung aus.
Buchung von selbst gestellten Rechnungen (Leistungserbringer)
Wenn Sie Leistungserbringer sind, stellen Sie selbst eine Netto-Rechnung an Ihren Kunden. Diese Rechnungen verbuchen Sie auf das Konto "Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13 b UStG schuldet" (in "SKR 03 Datev": Konto 8337). Als Betrag geben Sie ebenfalls den Netto-Betrag ein.
Bitte beachten Sie, dass das entsprechende Erlöskonto erst seit Version 10.0.07 zur Verfügung steht. Sollten Sie noch mit einer älteren Version von EAR 10 arbeiten, installieren Sie bitte das aktuelle Update. |